Datenschutzerklärung

Datenschutzordnung des Lichtenrader BC 25 e.V.

Präambel 

Der Lichtenrader BC 25 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung. 

§ 1 Allgemeines 

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder 

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein 

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Datenschutzbeauftragten zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt. 
Der Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig. 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen 

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. 

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail 

1. Für die Kommunikation per E-Mail hat der Verein vereinseigene E-Mail-Accounts eingerichtet, die im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen sind. 

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc" zu versenden. 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 

§ 8 Datenschutzbeauftragter 

Da im Verein in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten 

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Webmaster. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Webmaster und den Administrator vorgenommen werden. 

2. Der Webmaster ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Abteilungen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstands. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Webmaster weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Webmasters, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung 

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder – Weitergabe ist untersagt. 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung nach Genehmigung durch die nächste Mitgliederversammlung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 11 Inkrafttreten 

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 17.04.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

Termine

Leider sind noch keine Termine eingetragen

Ergebnisse

1. Herren

Lichtenrader BC

2

Köpenicker FC II

1

1.Frauen

Lichtenrader BC

SC Staaken

2.Herren

Lichtenrader BC II

1

1. FC PV Nord

0

Senioren ü32 7er

Lichtenrader BC 7er

2

SC Charlottenburg 7er

4

Altliga ü50

Lichtenrader BC

4

SV Blau-Gelb Berlin

1

Altliga ü60

CSV AFRISKO

3

Lichtenrader BC

1

1.A-Jugend

Lichtenrader BC

Oranje Berlin

1.B-Jugend

Lichtenrader BC

3

SG Stern Kaulsdorf

1

1.C-Jugend

Lichtenrader BC

1

1. FC Union Berlin Mädchen

2

2.C-Jugend

SV Sparta Lichtenberg II

2

Lichtenrader BC II

2

3.C-Jugend

Lichtenrader BC III

0

FC Hertha 03 V

7

1.D-Jugend - 2012

SC Charlottenburg

1

Lichtenrader BC

3

2.D-Jugend - 2013

SV Tasmania Berlin II

1

Lichtenrader BC 25 II

3

3.D-Jugend - 2013

BFC Preussen III

2

Lichtenrader BC 25 III

1

4.D-Jugend - 2013

Spandauer Kickers IV

6

Lichtenrader BC 25 IV

5

1.E-Jugend - 2014

VfB Fortuna Biesdorf U11

5

Lichtenrader BC 25

4

2.E-Jugend - 2015

1. FC Union Berlin U9 II

6

Lichtenrader BC 25 II

2

3.E-Jugend - 2014

FC Internationale III

12

Lichtenrader BC 25 III

2

4.E-Jugend - 2015

Lichtenrader BC 25 IV

4

BSC Kickers V

0

5.E-Jugend - 2014

TSV Rudow IV

12

Lichtenrader BC 25 V

2

6.E-Jugend - 2014

GW Baumschulenweg Offene Liga

1

Lichtenrader BC 25 VI offene Liga

9

1.C-Mädchen 8er

Lichtenrader BC

0

FC Concordia Wilhelmsruh II

11

Nächstes Heimspiel

Kommende Spiele

3.D-Jugend - 2013:
09.10.2024 18:00 Uhr

TSV Mariendorf 1897 III

Lichtenrader BC 25 III

1.D-Jugend - 2012:
10.10.2024 18:30 Uhr

Friedenauer TSC

Lichtenrader BC

5.E-Jugend - 2014:
12.10.2024 09:00 Uhr

Lichtenrader BC 25 V

FC Hertha 03 V

1.E-Jugend - 2014:
12.10.2024 10:30 Uhr

Lichtenrader BC 25

NFC Rot-Weiß

2.E-Jugend - 2015:
12.10.2024 10:30 Uhr

Lichtenrader BC 25 II

VfB Fortuna Biesdorf U10 II

3.E-Jugend - 2014:
12.10.2024 11:30 Uhr

FC Stern Marienfelde III

Lichtenrader BC 25 III

2.D-Jugend - 2013:
12.10.2024 12:00 Uhr

FV Wannsee II

Lichtenrader BC 25 II

4.D-Jugend - 2013:
12.10.2024 12:00 Uhr

Lichtenrader BC 25 IV

SC Staaken V

4.E-Jugend - 2015:
12.10.2024 12:00 Uhr

Viktoria Berlin VIII

Lichtenrader BC 25 IV

1.C-Mädchen 8er :
12.10.2024 13:30 Uhr

Lichtenrader BC

SF Kladow

1.B-Jugend:
12.10.2024 15:15 Uhr

BFC Meteor

Lichtenrader BC

1.Frauen:
12.10.2024 16:30 Uhr

Sparta Lichtenberg

Lichtenrader BC

3.C-Jugend:
13.10.2024 09:30 Uhr

BFC Meteor III

Lichtenrader BC III

1.C-Jugend:
13.10.2024 10:00 Uhr

Oranje Berlin

Lichtenrader BC

2.C-Jugend:
13.10.2024 10:00 Uhr

SV Bau-Union Berlin II

Lichtenrader BC II

6.E-Jugend - 2014:
13.10.2024 10:00 Uhr

Lichtenrader BC 25 VI offene Liga

TUS Makkabi - offene Liga

1.A-Jugend:
13.10.2024 14:30 Uhr

BFC Alemannia 1890

Lichtenrader BC

2.Herren:
13.10.2024 15:15 Uhr

SV Chemie Adlershof

Lichtenrader BC II

Senioren ü32 7er:
15.10.2024 20:00 Uhr

Lichtenrader BC 7er

TSV Mariendorf 1897 7er

Altliga ü60:
16.10.2024 18:45 Uhr

TSV Mariendorf 1897 II

Lichtenrader BC

Altliga ü50:
16.10.2024 20:00 Uhr

Lichtenrader BC

SFC Stern 1900

1. Herren:
20.10.2024 15:00 Uhr

Sport-Union Berlin

Lichtenrader BC

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